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Batteriegesetz

 Hinweis nach Batteriegesetz

 

Im Zusammenhang mit dem Angebot und/oder der Abgabe von Batterien* an Endnutzer** im Versandhandel werden folgende Hinweise gegeben:

1. Batterien können nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in kommunalen Sammelstellen) oder im Handelsgeschäft unentgeltlich zurückgegeben werden; im Versandhandel ist Handelsgeschäft das Versandlager des Vertreibers, wobei unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt ist, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Derartige Altbatterien können Sie ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder persönlich abgeben.

2. Endnutzer sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet.

3. Die Zeichen auf Batterien bedeuten:

a)   Das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern besagt, dass die Altbatterie einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen ist.

b) Die Zeichen unterhalb des Symbols der durchgestrichenen Abfalltonne bedeuten:

Hg = Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber enthalten

Cd = Batterien, die mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium enthalten

Pb = Batterien, die mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten

 

* „Batterien“ sind aus einer oder mehreren nicht wiederaufladbaren Primärzellen oder aus wiederaufladbaren Sekundärzellen bestehende Quellen elektrischer Energie, die durch unmittelbare Umwandlung chemischer Energie gewonnen wird.
** „Endnutzer“ ist derjenige, der Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzt und in der an ihn gelieferten Form nicht mehr weiterveräußert.